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OBDACHLOS - Brief an öffentliche Stellen in der Schweiz


♦ OBDACHLOS ♦ Mein Brief an verschiedene öffentliche Stellen in der Schweiz, von denen ich noch abhängig bin. Sehr geehrte Damen und Herren Ich werde per 1. Dezember 2014 „obdachlos“, weil meine Wohnung und alle damit gebundenen Kosten zu teuer geworden sind. Eine unentgeltliche Wohnung, wohin ich ziehen könnte, ist unauffindbar, eine Wohnung kaufen ist für mich unmöglich. (Staatsschuld Schweizerische Eidgenossenschaft Stand 2011: Fr. 206‘275‘000‘000 = 206 Milliarden, wobei Fr. 26‘230.- pro Einwohner).

(Staatsschuld Schweizerische Eidgenossenschaft Stand 2013:

Fr. 219‘770‘000‘000 = 220 Milliarden, wobei Fr. 27‘000.- pro Einwohner). http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/18/03/blank/key/schulden.html

Der Staat ist hoch in Schulden, wovon ich Teil bin. Als Teil der schweizerischen Eidgenossenschaft in Schulden sehe ich mich gezwungen, auf der Strasse leben zu müssen/dürfen, um unserer und künftigen Generationen (meine Kinder) die Staatsschuld zu Lasten aller Bürger der Schweiz (Schulden pro Einwohner) abbauen zu helfen. Primär geht es darum zu erkennen, dass ich aufgrund meines bisherigen Lebensstils Mitschuld an den Staatsschulden trage. Deshalb ist es logisch darauf zu reagieren, meinen Lebensstil und somit mein Konsumverhalten zu ändern. Ich bin noch auf der Suche, wo ich mich einem Familienlandsitz anschliessen kann, wo man einander zur Selbstsorgung aushilft. Der Staat (das Volk) kann erst dann schuldenfrei leben, wenn jeder Einzelne lernt, für sich selbst zu sorgen, oder in einer autarken Gesellschaft Hilfe erhält. Es ist weder die Aufgabe des Staates für mich zu sorgen, noch die Aufgabe der Gesellschaft. Ich muss mir selbst in einer autarken Gesellschaft sorgen können. Da ich eben noch unfähig bin, für mich selbst zu sorgen, weil noch auf der Suche einer solchen Gesellschaft, gehe ich den ersten Schritt, meinen Konsumüberfluss zu reduzieren. Ich bitte Sie zur Kenntnis zu nehmen, dass ich für die Übergangsphase zur Selbstsorgung eine Lösung brauche, wie ich die IV-Rente ausbezahlt bekommen kann, wenn ich „obdachlos“ geworden bin. Obdachlos bedeutet nämlich, kein Bankkonto haben zu können, was wiederum bedeutet, dass die IV mir die Rente mittels Auszahlungsschein auszahlen müsste. Ich will Sie daran erinnern, dass ich IV-Rente erhalte, weil ich für die Schweiz gearbeitet, stets die staatlich angeordnete IV-Beiträge einbezahlt habe und heute „gehindert“ bin. Die IV-Rente steht mir somit zu, weil ich im Rollstuhl sitze. Es ist irrelevant ob ich in einer Wohnung lebe oder mobil. Gerne erwarte ich Ihren Lösungsvorschlag, wie mir die IV-Rente ab 1. Dezember 2014 ausbezahlt werden kann. Denn die Wohnung ist bereits per Ende November 2014 gekündigt. Danach lebe ich ohne Wohnung, so gut es geht.

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