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Konzept für das friedliche Leben in einer
autarken Gesellschaft

Moh Spirit Januar 2017

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Der intelligente ONLINE Mainstream des BEWUSSTSEINS der LIEBE ☼

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Wir haben Weltenfrieden ☼

Wir LIEBEn alle Lebewesen ☼

Wir haben Gerechtigkeit für alle ☼

Wir fördern Aufklärung, Wissen für alle ☼

Wir forschen FREIE ENERGIE für alle ☼

Wir leben VEGAN und/oder ROHKOST, als Respekt vor der Natur ☼

Wir leben ohne Geld, eine freie Welt von Herzen dienend ☼

Wir setzen unsere Fähigkeiten, Gaben, Interessen ein ☼

Wir ernähren uns gesund, GMO frei, natürliches Gemüse und Früchte ☼

Wir leben eine geeinte gesunde Gesellschaft ☼

Wir pflegen eine Welt, die allen Menschen gehört ☼

Wir sind für eine Welt ohne Militär, ohne Kriege, ohne Geheimorganisationen ☼

Wir fordern und fördern Freiheit, Bewusstsein, Einheit ☼

Wir kennen die Wirkung unserer Gedanken ☼

Wir kennen das Resonanzgesetz ☼

Wir kennen das KARMA ☼

Wir kennen die sieben Chakren unseres Körpers ☼

Wir kennen das Naturgesetz des Universums, die LIEBE ☼

Wir binden ganzheitlich Körper, Geist und Seele ☼

WIR SIND EINS - WIR SIND LIEBE - WIR SIND SCHÖPFER - WIR SIND GOTT ☼

Schritte zur Manifestation

Moh Spirit Januar 2017

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Diese Anleitung stammt aus dem Projekt "Spirituelles Kulturprojekt Bédar, Andalusien"

http://bedar-projekt.blogspot.ch/2010/10/schritte-zur-verwirklichung.html

 

 

So werden wir das Vorhaben in drei Hauptschritten angehen:

 

1. Vorplanung:

Der Architekt (= Auftragnehmer) nimmt einige Anregungen in Form von fragmentarischen Skizzen oder zusammengesuchten „Vorbildern“ zur Bebauung von der Bédar-Projektentwicklungsgesellschaft (= Auftraggeber) an, und reist daraufhin möglichst bald zum Zielort, um sich vorort einen Eindruck zu den Gegebenheiten zu verschaffen. Er bespricht im Beisein des Auftraggebers mit der Maklerin, die gleichzeitig auch Vorsitzendes des zuständigen Gewerbeausschusses ist, die Fördermöglichkeiten und richtet danach seine erste Entwurfs-Planung aus, welche jedoch noch keinerlei technische Details enthalten muss. Ziel dieser Vorplanung ist es, eine feste Zusage zur Förderung des Vorhabens unter Benennung der bereitgestellten Summe des Gewerbeausschusses und in Form eines Grundstücks-Ausnutzungsbescheids (GRZ/GFZ) zu bekommen. Der Auftragnehmer reicht als Voraussetzung dafür diese Planung unter Benennung der ungefähren finanziellen Größenordnung des Gesamtvorhabens so schnell wie möglich bei der/den zuständigen Behörde(n) ein und wartet deren vorausverbindliche Stellungnahme ab.

 

Für diesen Schritt nimmt der Auftragnehmer noch kein Entgelt. Die bis zu diesem Zeitpunkt erstellten Pläne bleiben dabei zunächst sein urheberrechtlich geschütztes Eigentum. Sollte sich nach Abschluss dieses Stadiums aus welchen Gründen auch immer herausgestellt haben, dass das Vorhaben nicht realisiert werden kann, erlischt das Auftragsverhältnis ohne Geltendmachung wechselseitiger Ansprüche.

 

2. Entwurfsplanung:

Mit diesem beginnt der kostenpflichtige Teil des Planungs-Vorhabens. Bevor diese Planungsphase beginnt, sollten deshalb folgende wichtige Voraussetzungen erfüllt sein:

 

a) Verbindliche Zusage der spanischen Behörde(n) über die Förderbereitschaft des Projekts

b) Verbindliche Zusage der spanischen Behörde(n) über die Ausnutzungsziffer des Projekts

c) Eigenkapitaleinbringungszusage mehrerer am Projekt beteiligter Personen. Diese haben dabei zwar ein bedingtes Stimmrecht, was die Zustimmung oder Ablehnung der Planung anbetrifft, nehmen aber keinen Einfluss auf die Idee als solches. Einwände dieser Ko-Investoren dürfen nur hinsichtlich begründet wirtschaftlicher Bedenken geltend gemacht werden.

d) Unverbindliche Vorauszusage eines Endfinanziers (z.B. Bank) auf der Grundlage der Vorausbenennung aller allgemeinen Kriterien, unter denen er sich zu einer Finanzierung des Vorhabens bereiterklärt.

e) Bereitliegen eines Höhenlinien- und Grundstücksvermessungs-Planes

f) Kostenzusage gegenüber dem Auftragnehmer und Nachweis der Zahlungsfähigkeit vonseiten des Auftraggebers zur Übernahme der Kosten für die Entwurfsplanung.

g) Unterzeichnete Vereinbarung über den Kostensatz der Entwurfsplanung. Das Kostenrisiko einer evtl. Nachbeplanung sollte darin bereits enthalten sein.

 

Die Entwurfsplanung sollte mindestens folgende Leistungen umfassen:

 

a) Grundrisse und Ansichten

b) Auflistung sämtlicher technischer Details, auch wenn diese noch von einem Ingenieur-Team gegenbestätigt werden müssen und dadurch evtl. zur ein oder anderen Veränderung der Entwurfsplanung führen müssen

c) Gewerkeplan: Wann muss was von wem in welcher Zeit erstellt werden?

d) Aufstellung des Bauunternehmens

e) CAD-Animation

f) Modell zum Projekt

 

Vermieden sollte in jedem Falle werden, dass die Planungs- oder Baukosten aus welchen Gründen auch immer in irgendeiner Phase des Vorhabens unübersichtlich werden oder gar so hoch, dass das Vorhaben allein daran schon scheitern könnte. Diese Risiken gilt es von vornherein abzusichern bzw. insoweit einzugrenzen, dass davon der Auftraggeber zumindest nicht betroffen sein wird.

 

3. Durchführungsplanung:

 

Bevor diese Planungsphase beginnt, sollten wiederum folgende wichtige Voraussetzungen erfüllt sein:

 

a) Endgültige Zusagen aller endfinanzierenden Einrichtungen

b) Abstimmung aller planerischen Gesichtspunkte hinsichtlich der Entwurfsplanung, wie sie im „Projekt-Rahmenplan Bédar“ als Uridee aufgeführt sind

c) Wechselseitige Zustimmung zum Gewerkeplan und der Aufstellung des Bauunternehmens zwischen den beiden Vertragspartnern

d) Unterzeichnete Vereinbarung über den Kostensatz der Durchführungsplanung. Das Kostenrisiko einer evtl. Nachbeplanung sollte darin bereits enthalten sein.

 

Die Durchführungsplanung sollte mindestens folgende Leistungen umfassen:

 

a) Genaue Ãœbereinstimmung von Planung und Technik

b) Genaue Abstimmung aller Garten- und Landschafts-Architektur-Ideen (Der Landschaftsarchitektur-Plan sollte im übrigen zuvor bereits ein Teilaspekt der Entwurfsplanung sein)

c) Genaue Abstimmung mit den Energieplanern und Außenanlagen-Planern (Diese Planung sollte ebenfalls bereits Teil der Entwurfsplanung sein

d) Detaillierte Beschreibung sämtlicher Gewerke in Abstimmung mit den Technikern

e) Genaue Durchführungsverordnung der Gewerke

f) Materialankaufsplanung unter Zuhilfenahme von Ausschreibungen an die Zulieferanten

g) Nachweis des Abschlusses aller notwendigen Arbeitsverträge, Bauhaftpflicht-Versicherungen und sonstigen Vorsichtsmaßnahmen

 

Das Projekt zum Zwecke der Erstellung eines Kulturzentrums kann u.U. auch prinzipiell in mehrere Entwicklungs- bzw. Bau-Phasen aufgeteilt sein.

 

Der Auftragnehmer stimmt sich in jeder entscheidenden Phase der Beplanung genau mit dem Auftraggeber ab. Er verschließt sich nicht grundsätzlich der Idee, auch andere Architekten und Planer, insbesondere aus dem Land, in dem das Vorhaben verwirklicht werden soll, mitwirken zu lassen, insofern sie dem Auftragnehmer entweder der allgemeinen Arbeitsentlastung dienlich sind und/oder für wichtige Teilplanungen einzubringen geeignet sind, für die sie in besonderem Maße qualifiziert sind oder, weil sie aus multikulturellen Gründen als Verbindung zur lokalen und/oder internationalen Öffentlichkeit von entscheidender Bedeutung sein können.

Der Projekt-Rahmenplan

Moh Rtc Mai 2014

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Diese Anleitung stammt aus dem Projekt "Spirituelles Kulturprojekt Bédar, Andalusien"

http://bedar-projekt.blogspot.ch/2010/10/der-projekt-rahmenplan.html

 

 

Der vorliegende Projekt-Rahmenplan ist die Richtschnur, an der sich die Beurteilung des Vorhabens ausrichten wird. Über 21 Planungskriterien wird das Projekt seiner endgültigen Planungsreife zugeführt. Diese Planungskriterien sind in folgende Thematiken aufgeteilt:

 

  1. Raum-Aufteilungs-Planung/Archäologische Untersuchung

  2. Höhenstruktur-Planung

  3. Architektur-Planung (grob)

  4. Proportionsberechnungs-Planung

  5. Bauelemente- und Baugestaltungs-Planung

    a) Baumaterialienb) Gewerke-Logistik
    c) Lokale Gestaltungs-Requisiten und Bauelemente
         c1) historisch
         c2) innovativ
    d) Individuelle künstlerische Gestaltung

  6. Technik-Planung (innen)

  7. Technik-Planung (außen)
    a) Allgemeine System-Verschaltung
    b) Energieanlagen (erneuerbare Energien)
    c) Transportwege und Transportarten
    d) Sonstige Technische Anlagen

  8. Außenanlagen-Planung

  9. Parkgestaltungs-Planung

  10. Agrar-Anbauflächen-Planung (Kohlenstoff Bodeneintrag)

  11. Logistik-Planung

  12. Personal-Planung

  13. Infrastruktur-Planung

  14. Kulturveranstaltungs-Planung

  15. Geschäftsverbunds-Planung

  16. Entwicklungsphasen-Einteilungs-Planung

  17. Promotion- und Werbungs-Planung

  18. Jahreskatalog-Planung

  19. Finanz-Planung

  20. Gestaltungs- und Erziehungsziel-Planung

  21. Privatsphären-Gestaltungs-Planung

 

 

 

 

 

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